Nachlassregelungen

Das Testament

Die gesetzliche Erbfolge wird über das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Möchten Sie später Ihren Nachlass wunschgemäß verteilen und für klare Verhältnisse sorgen? In diesem Fall ist die Erstellung eines Testaments empfehlenswert. Damit wird die gesetzliche Erbfolge außer Kraft gesetzt.

Voraussetzung: Das eigenhändige Testament muss vollständig handschriftlich verfasst werden. Es muss außerdem mit vollem Namenszug unterschrieben sowie mit Orts- und genauer Datumsangabe versehen werden.

Eine anwaltliche oder notarielle Beratung ist zwar mit Gebühren verbunden, kann jedoch eventuelle Unklarheiten später vermeiden.

Bitte beachten Sie:

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.